Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) unterstützt die Arbeit der Elternbeiräte beim Zusammenwirken der Schule und der Elternschaft.

Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus der oder dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht.

Der oder die Vorsitzende beruft mindestens zweimal im Schuljahr eine Schulelternbeiratssitzung ein, zu der nur die Mitglieder stimmberechtigt sind. Eltern der Schule können als Gäste teilnehmen.

Der Schulelternbeirat (SEB) steht jederzeit für Anregungen und Fragen zur Verfügung.

Nähere Informationen finden Sie unter www.schulrecht-sh.de.